Recht

Grundschuld austragen lassen: Was Sie wissen sollten

Wer ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung vollständig zurückgezahlt hat, steht oft vor der Frage: Muss die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden – und wenn ja, wie? Die Antwort ist eindeutig: Eine Grundschuld erlischt nicht automatisch, sondern bleibt bestehen, bis sie ausdrücklich gelöscht wird. 

Damit Eigentümer keine Nachteile beim Verkauf oder bei einer neuen Finanzierung riskieren, ist es wichtig zu wissen, wie der Vorgang korrekt abläuft. 

Unterstützung durch den Anwalt: Sicherheit bei rechtlichen und formalen Fragen 

Die Grundschuld vom Anwalt austragen lassen kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Unsicherheiten bestehen oder die Bank die Löschungsbewilligung nicht sofort erteilt. 

Die Kanzlei Dr. Araujo Kurth begleitet Mandantinnen und Mandanten bei allen Schritten – von der Prüfung der Tilgungsunterlagen über die Beantragung der Löschungsbewilligung bis hin zur Kommunikation mit Notar und Grundbuchamt. Ziel ist eine rechtssichere, transparente und zügige Abwicklung, ohne dass Eigentümer sich mit komplexen Formalitäten auseinandersetzen müssen. 

Ein Anwalt prüft unter anderem: 

  • ob die Forderung der Bank vollständig beglichen ist,
     
  • ob die Löschungsbewilligung formell korrekt und vollständig ist,
     
  • ob Gebühren oder Forderungen rechtmäßig sind,
     
  • und ob der Eintrag im Grundbuch ordnungsgemäß entfernt wird.
     

Gerade wenn mehrere Gläubiger beteiligt sind oder die Bank nur verzögert reagiert, kann rechtliche Unterstützung helfen, Zeit und Aufwand zu sparen. 

Was ist eine Grundschuld – und warum bleibt sie nach der Tilgung bestehen? 

was ist eine grundschuld

Die Grundschuld ist ein sogenanntes Grundpfandrecht. Sie wird zugunsten der Bank im Grundbuch eingetragen, um das Darlehen abzusichern. Anders als eine Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine konkrete Forderung gebunden. Selbst nach vollständiger Rückzahlung bleibt sie im Grundbuch bestehen – und kann theoretisch auch für künftige Kredite wiederverwendet werden. 

Viele Eigentümer empfinden das jedoch als Unsicherheitsfaktor, insbesondere dann, wenn sie die Immobilie verkaufen möchten. Ein offener Grundbucheintrag kann bei der notariellen Abwicklung Fragen aufwerfen. In solchen Fällen ist die Löschung der Grundschuld meist die beste Lösung. 

Löschungsbewilligung: Grundlage für die Austragung 

Die Löschung einer Grundschuld erfolgt nur mit Zustimmung des Gläubigers – in der Regel der finanzierenden Bank. Dafür stellt die Bank nach vollständiger Tilgung eine Löschungsbewilligung aus. 

Der Ablauf im Überblick: 

  1. Anforderung der Bewilligung: Eigentümer bitten die Bank um Ausstellung der Löschungsbewilligung.
     
  2. Beglaubigung durch Notar: Der Notar beglaubigt das Dokument, damit es rechtswirksam wird.
     
  3. Antrag beim Grundbuchamt: Der Notar reicht die Unterlagen zur Löschung ein.
     
  4. Löschung im Grundbuch: Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Austragung, und der Eigentümer erhält eine Bestätigung.
     

Fehlerhafte Formulierungen oder fehlende Angaben können den Vorgang verzögern – daher ist eine sorgfältige Prüfung ratsam. 

Kosten und Dauer 

Die Löschung einer Grundschuld verursacht Notar- und Grundbuchgebühren, die sich nach der eingetragenen Summe richten. Üblicherweise fallen etwa 0,2 bis 0,3 Prozent des Grundschuldbetrags an. 

Beispiel: Bei einer Grundschuld über 200.000 Euro liegen die Gesamtkosten meist zwischen 400 und 600 Euro. 

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung des Grundbuchamts ab. In der Regel sollte man mit zwei bis vier Wochen rechnen, bis die Löschung vollständig eingetragen ist. 

Wann ist das Austragen sinnvoll? 

Die Löschung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Manche Eigentümer behalten die Grundschuld, um sie später für neue Finanzierungen zu nutzen. Dennoch ist eine Austragung oft empfehlenswert, wenn: 

  • die Immobilie verkauft werden soll,
     
  • keine weiteren Kredite geplant sind,
     
  • ein Eigentümerwechsel ansteht,
     
  • oder Klarheit im Grundbuch gewünscht wird.
     

Wer eine Anschlussfinanzierung plant, kann die bestehende Grundschuld als Sicherheit für den neuen Kredit verwenden – hier kann anwaltlicher Rat helfen, die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden. 

Typische Probleme und wie sie vermieden werden 

In der Praxis treten häufig kleinere, aber folgenschwere Fehler auf: 

  • Banken versäumen, die Löschungsbewilligung auszustellen.
     
  • Im Grundbuch stehen noch alte Gläubiger oder Eigentümer.
     
  • Unterlagen sind unvollständig oder fehlerhaft formuliert.
     

Eine rechtliche Prüfung stellt sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind. So vermeiden Eigentümer Verzögerungen beim Grundbuchamt oder beim späteren Immobilienverkauf. 

Die Rolle des Notars 

Auch wenn der Notar den Antrag beim Grundbuchamt einreicht, übernimmt er keine rechtliche Prüfung der Forderungslage. Er handelt als Urkundsperson, nicht als Interessenvertreter. Wer also sicherstellen möchte, dass keine unberechtigten Ansprüche bestehen oder die Löschungsbewilligung ordnungsgemäß formuliert ist, sollte rechtliche Beratung hinzuziehen. 

Ein Anwalt kann hier gezielt prüfen, ob alle Vertragsbedingungen eingehalten wurden und ob die Bank ihren Verpflichtungen nachgekommen ist. 

Fazit 

Die Löschung einer Grundschuld ist rechtlich klar geregelt, erfordert aber präzises Vorgehen. Eine fehlerhafte Bewilligung oder verspätete Bearbeitung kann den Verkauf oder eine neue Finanzierung verzögern. 

Wer den Vorgang rechtssicher und effizient gestalten möchte, kann die Grundschuld vom Anwalt austragen lassen. So wird sichergestellt, dass alle Unterlagen vollständig sind, die Kommunikation mit der Bank reibungslos verläuft und das Grundbuch ordnungsgemäß bereinigt wird. 

Die Kanzlei Dr. Araujo Kurth steht Mandantinnen und Mandanten dabei mit verständlicher, lösungsorientierter Beratung zur Seite – von der ersten Prüfung bis zur finalen Austragung. Vertrauen, Transparenz und rechtliche Klarheit sind dabei die Grundlage jeder erfolgreichen Mandatsbegleitung. 

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