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Miete erhöhen: So geht es richtig

Fast überall steigen die Immobilienpreise in Deutschland seit Jahren kontinuierlich an. Daher ist es verständlich, dass Vermieter von dieser Entwicklung profitieren und ihre Mieten erhöhen möchten. Grundsätzlich können sie das tun, aber eine Mieterhöhung ist nur dann möglich, wenn sie den geltenden rechtlichen Vorgaben entspricht. Werden sie missachtet, ist die Mieterhöhung unwirksam oder gar mit einer Klage und damit einhergehend hohen Kosten verbunden. Doch was ist eigentlich nötig, damit eine Mieterhöhung rechtlich zulässig ist? 

Maximale Miethöhe orientiert sich am Mietspiegel der Gemeinde 

Erst einmal müssen Mieter verstehen, dass die potenzielle Maximalmiete immer davon abhängt, wo sich die jeweilige Immobilie befindet. Ein Eigentümer mit einer Wohnung in München kann etwa mehr verlangen als einer mit einer gleich großen Wohnung in Zwickau. Um die maximale Höhe korrekt zu bestimmen, bietet sich ein Blick auf den Mietspiegel der Gemeinde an. Allerdings sind die Daten hier oft veraltet, weswegen sich ein Blick auf aktuelle regionale Mietspiegel lohnt. Sie geben einen Hinweis darauf, was für Mietpreise angesichts der lokalen Entwicklung berechtigt sind und wo der Wucher beginnt.  

Indexmiete vs. Staffelmiete 

Miete erhöhen

Ein gutes Verständnis über die potenzielle Maximalmiete zu haben, ist bereits ein guter Anfang. Dennoch kann eine Mieterhöhung nicht einfach auf gut Glück erfolgen. Im Grunde gilt es, zwischen Index- und Staffelmieten zu unterscheiden. Indexmieten sind an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. Dies bedeutet, dass Vermieter bei steigender Inflation die Miete im gleichen Verhältnis anpassen können. Eine solche Erhöhung ist jedoch nur einmal pro Jahr und nur nach schriftlicher Mitteilung möglich. Gerade bei längeren Verträgen sind Indexmieten sinnvoll, da sie faire und nachvollziehbare Mietanpassungen ermöglichen. Im Gegensatz zu Indexmieten wird bei Staffelmieten im Vertrag festgelegt, wann die Miete um wie viel steigt. Wegen der guten Planbarkeit ist diese Option ebenfalls beliebt. Nicht zuletzt gilt es, frei erhöhbare Mieten zu nennen. Sie erlauben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine flexible Anpassung. 

Abstände und Fristen müssen zwingend eingehalten werden 

Obwohl das Mietwuchergesetz der Linken abgelehnt wurde, heißt das nicht, dass Vermieter einfach auf gut Glück ihre Mieten anpassen können. Bereits jetzt gibt es Gesetze gegen Mietwucher, die in Verbindung mit einer Klage zu hohen Bußgeldern oder in extremen Fällen sogar zu einer Freiheitsstrafe führen können. Dies bedeutet auch, dass sich Vermieter an Abstände und Fristen halten müssen. Grundsätzlich ist eine Erhöhung nur einmal pro Jahr möglich. Ferner muss sie rechtzeitig angekündigt und nachvollziehbar begründet werden. Trifft auch nur einer dieser Punkte nicht zu, ist eine Anfechtung der Mieterhöhung möglich. 

Nur informierte Mieterhöhungen sind rechtssicher 

Vermieter müssen sich zwar nicht unbedingt mit der Lage am Immobilienmarkt auskennen, aber die aktuellen Entwicklungen sollten sie immer im Blick behalten. Generell ist es unabdingbar, dass sie sich vor jeder Mieterhöhung gründlich informieren, damit die Erhöhung rechtssicher durchgeführt werden kann. Entspricht die Mieterhöhung allen rechtlichen Vorgaben, kann sie nicht angefochten werden. Das wiederum bedeutet, dass der Mieter die Erhöhung entweder akzeptiert oder das Mietverhältnis kündigt. Um möglichen Komplikationen vorzubeugen, bietet sich gegebenenfalls sogar die Unterstützung eines auf Mietrecht spezialisierten Anwalts an. Zumindest dann, wenn eine prozentual hohe Erhöhung geplant ist.  

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