Vermietung

2 Wohnungen zusammenlegen im Treppenhaus, Statik und der Weg zum Wohntraum

2 Wohnungen zusammenlegen im Treppenhaus, Statik und der Weg zum Wohntraum

Der Traum von den eigenen vier Wänden wächst oft mit den Lebensumständen. Wo früher eine gemütliche Zweizimmerwohnung reichte, braucht es später Platz für das Homeoffice, die Kinder oder schlichtweg mehr Entfaltungsspielraum. Wenn die Nachbarwohnung frei wird – ob direkt darüber oder daneben – bietet sich eine einmalige Chance.

Doch die Zusammenlegung zweier Wohnungen ist weit mehr als nur das Einreißen einer Wand. Besonders wenn Sie 2 Wohnungen zusammenlegen im Treppenhaus sowie die Geschossdecken einbeziehen, verwandelt sich ein simples Renovierungsprojekt in eine anspruchsvolle bauliche Maßnahme.

Kann man 2 Wohnungen zusammenlegen im Treppenhaus?

Kann man 2 Wohnungen zusammenlegen im Treppenhaus

Die kurze Antwort lautet: Ja, grundsätzlich ist es möglich. Die Herausforderung liegt jedoch im Detail. Eine horizontale Zusammenlegung (Wohnungen auf einer Etage) ist meist einfacher zu realisieren als eine vertikale Verbindung.

Werden Einheiten übereinander kombiniert, entsteht eine sogenannte Maisonette-Wohnung. Hier rückt das Thema Treppe in den Fokus, da ein Deckendurchbruch zwingend erforderlich ist.

Bevor der erste Hammer schwingt, müssen zwei Ebenen geklärt werden: die rechtliche Machbarkeit und die bautechnische Sicherheit. Eine Wohnung ist im Grundbuch als abgeschlossene Einheit definiert.

Durch die Zusammenlegung verändern Sie nicht nur die Wohnfläche, sondern oft auch die Statik und die Brandschutzbereiche des gesamten Gebäudes.

Die erste Hürde: Die Eigentümergemeinschaft (WEG)

Leben Sie in einem Mehrfamilienhaus, gehört Ihnen die Wohnung zwar meist „Sondereigentum“, doch die Mauern, Decken und das äußere Erscheinungsbild zählen zum Gemeinschaftseigentum.

Ist eine Verbindungstür zwischen zwei Wohnungen zustimmungspflichtig?

Definitiv ja. Selbst wenn Sie nur eine Tür in eine nicht tragende Wand zwischen zwei nebeneinanderliegenden Einheiten setzen möchten, betrifft dies die Aufteilung des Hauses. Bei einer vertikalen Verbindung durch die Decke greifen Sie massiv in das Gemeinschaftseigentum ein.

Die Eigentümergemeinschaft muss einer solchen Maßnahme in der Regel zustimmen. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Ein fundiertes Konzept und die Zusage, dass Schallschutz und Brandschutz gewahrt bleiben, sind essenziell, um die Miteigentümer zu überzeugen.

Oft ist eine Änderung der Teilungserklärung notwendig, damit aus zwei rechtlichen Einheiten offiziell eine wird.

Planung ist alles: Warum Sie einen Architekt brauchen

Wer glaubt, die Zusammenlegung im Alleingang stemmen zu können, unterschätzt die bürokratischen und technischen Hürden.

Ein Architekt ist bei diesem Vorhaben Ihr wichtigster Partner. Er übernimmt nicht nur die gestalterische Planung, sondern prüft auch die Vorschrift des jeweiligen Bundeslandes.

Die Aufgaben des Experten:

  1. Bauantrag stellen: In den meisten Fällen ist die Zusammenlegung genehmigungspflichtig.
  2. Brandschutzkonzept: Treppenhäuser dienen als Rettungswege. Eine neue interne Treppe darf diese Funktion nicht beeinträchtigen.
  3. Flächenberechnung: Für das Bauamt und die spätere Grundsteuer muss die neue Wohnfläche präzise berechnet werden.

Statik und Deckendurchbruch: Das Herzstück des Umbaus

Statik und Deckendurchbruch Das Herzstück des Umbaus

Wenn Sie zwei Wohnungen vertikal verbinden, ist der Deckendurchbruch der kritischste Moment. Die Decke trägt nicht nur die Last der Möbel und Menschen in der oberen Etage, sondern stabilisiert oft das gesamte Gebäude.

Statik sicherstellen

Ein Statiker muss zwingend berechnen, wo und in welcher Größe die Öffnung erfolgen darf. Oft müssen Stahlträger eingezogen werden, um die Lasten umzuverteilen.

Besonders in Altbauten mit Holzbalkendecken oder in modernen Stahlbetonbauten sind hier unterschiedliche Herangehensweisen gefragt. Ohne eine statische Genehmigung riskieren Sie nicht nur Risse in den Wänden der Nachbarn, sondern im schlimmsten Fall die Standfestigkeit des Hauses.

Die Treppe als Designelement und Notwendigkeit

Die Wahl der richtigen Treppe entscheidet darüber, ob sich die neue Großwohnung wie eine Einheit oder wie zwei gestapelte Boxen anfühlt. Da der Platz meist begrenzt ist, sind Raumspartreppen oder Wendeltreppen beliebt.

  • Materialwahl: Holz wirkt warm, Stahl modern und Beton minimalistisch.
  • Geländer: Sicherheit geht vor. Ein stabiles Geländer ist nicht nur eine optische Frage, sondern durch die Bauordnung streng reglementiert (Stababstände, Höhe).
  • Positionierung: Wo im Grundriss stört die Treppe am wenigsten? Oft bietet sich eine Platzierung im Flurbereich an, um die Wohnräume großzügig zu belassen.

Besonderheiten bei der EG-Wohnung

Besitzen Sie eine EG-Wohnung und möchten diese mit dem Souterrain oder der ersten Etage verbinden? Hier ergeben sich oft zusätzliche Chancen, aber auch Risiken. Bei einer Verbindung nach unten muss besonders auf Feuchtigkeitsschutz und Belichtung geachtet werden.

Wenn die Zusammenlegung zweier Wohnungen eine Souterrain-Einheit einbezieht, gelten oft verschärfte Anforderungen an die Deckenhöhe, um diese offiziell als Wohnraum deklarieren zu dürfen.

Rechtliche Vorschriften und Genehmigungsverfahren

Jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung. Bevor Sie planen, sollten Sie sich über die lokalen Gegebenheiten informieren.

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung: Diese ist nötig, wenn die Einheiten rechtlich verschmolzen werden sollen.
  • Zweckentfremdungsverbot: In Städten mit Wohnraummangel (wie Berlin oder München) kann die Zusammenlegung erschwert werden, wenn dadurch eine Wohneinheit „verloren“ geht.
  • Stellplatzverordnung: Manchmal verlangen Kommunen beim Umbau den Nachweis zusätzlicher Stellplätze, obwohl sich die Bewohnerzahl gar nicht erhöht.

Für detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen empfiehlt sich ein Blick in das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), welches die Rechte und Pflichten innerhalb einer Gemeinschaft regelt.

Kostenfalle oder Wertanlage?

Die Zusammenlegung ist kostspielig. Statik, Brandschutz, Architektenhonorar und die eigentlichen Handwerkerleistungen summieren sich schnell auf hohe fünfstellige Beträge.

Dennoch: Der Wert einer großen, zusammenhängenden Wohnung in zentraler Lage ist oft deutlich höher als die Summe zweier kleiner Einheiten. Sie schaffen ein Unikat auf dem Immobilienmarkt.

Checkliste für Ihr Projekt:

  • [ ] Ist die Statik geklärt?
  • [ ] Liegt die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vor?
  • [ ] Hat der Architekt den Bauantrag eingereicht?
  • [ ] Sind die Leitungsverläufe (Wasser, Strom, Heizung) geprüft?
  • [ ] Wurde der Brandschutz zwischen den Etagen berücksichtigt?

Fazit: Mut zum großen Wurf mit 2 Wohnungen zusammenlegen im Treppenhaus

Das Projekt 2 Wohnungen zusammenlegen im Treppenhaus sowie Decken zu modifizieren, ist ein Marathon, kein Sprint. Es erfordert Geduld mit Behörden und Präzision in der Ausführung.

Doch das Ergebnis – ein individuelles Zuhause mit viel Platz und einer internen Verbindung über zwei Ebenen – entschädigt für jede bürokratische Hürde.

Achten Sie von Anfang an auf eine transparente Kommunikation mit Ihren Nachbarn und setzen Sie auf Profis bei Statik und Bauleitung. So wird aus zwei getrennten Objekten ein harmonisches Ganzes.

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