Von Immoelite Redaktion Teilen Teilen Wer zur Miete wohnt, stellt sich früher oder später die Frage: Wie oft darf die Miete erhöht werden? Für Mieter und Vermieter ist das Thema Mieterhöhung ein sensibles Thema, das viele rechtliche Regeln und Fristen umfasst. In diesem Beitrag erfährst du, unter welchen Bedingungen der Vermieter die Miete erhöhen darf, welche Grenzen es gibt und wie man eine Mieterhöhung richtig ankündigt. Grundlegendes zur Mieterhöhung Eine Mieterhöhung ist immer dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei gilt es zu unterscheiden, ob es sich um eine Mieterhöhung wegen Modernisierung, eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder eine Staffelmiete handelt. Darf der Vermieter die Miete einfach erhöhen? Darf der Vermieter die Miete erhöhen? Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen und unter Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben. Ohne diese Regelungen könnte der Vermieter die Miete beliebig anheben, was den Mieter stark benachteiligen würde. Wie oft darf die Miete erhöht werden? – Die wichtigsten Regeln Mieterhöhung nach Modernisierung Eine Modernisierung kann eine Mieterhöhung rechtfertigen. Dabei darf der Vermieter die jährliche Miete um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen. Wie oft? Nach einer Modernisierung darf der Vermieter die Miete erhöhen – in der Regel einmal pro Modernisierungsmaßnahme. Frist: Die Mieterhöhung muss mindestens drei Monate vorher schriftlich angekündigt werden. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete Der häufigste Grund für eine Mieterhöhung ist die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Hier gelten klare gesetzliche Vorgaben: Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen? Eine Erhöhung der Miete ist maximal alle 15 Monate möglich. Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen, das heißt, der Vermieter darf frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung wieder die Miete anpassen. Die Kappungsgrenze darf nicht überschritten werden: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nicht um mehr als 20 % (in einigen Regionen 15 %) steigen. Kappungsgrenze beachten Die Kappungsgrenze begrenzt die maximale Mieterhöhung über einen Zeitraum von drei Jahren. Beispiel: Beträgt die Miete aktuell 500 Euro, darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens auf 600 Euro steigen (20 % von 500 Euro = 100 Euro). Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen? Mieterhöhung ankündigen – die Fristen Der Vermieter muss die Mieterhöhung schriftlich ankündigen. Die Frist beträgt mindestens drei Monate. In diesem Schreiben muss die Mieterhöhung begründet und die neue Miete genannt werden. Mieter und Vermieter: Rechte und Pflichten Der Vermieter darf die Miete nur erhöhen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Mieter hat das Recht, die Erhöhung zu prüfen und zu widersprechen, wenn sie nicht korrekt ist. Mieterhöhung richtig gestalten: So klappt’s Damit die Mieterhöhung rechtlich wirksam ist, muss der Vermieter folgende Punkte beachten: Schriftliche Ankündigung mit Begründung Einhaltung der Fristen (mindestens 3 Monate Vorlauf) Einhaltung der Kappungsgrenze und maximaler Erhöhungshäufigkeit Beachtung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder Modernisierungskosten Kann die Miete auf einmal um 20 % erhöht werden? Ist eine Erhöhung um 20 % zulässig? Eine Mieterhöhung um 20 % ist nur zulässig, wenn die Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren nicht überschritten wird. Das bedeutet: Wenn die Miete seit über drei Jahren unverändert ist und die Erhöhung an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst wird, kann die Miete theoretisch um 20 % steigen. Beispiele: Aktuelle Miete: 500 Euro 20 % Erhöhung: 100 Euro Neue Miete: 600 Euro Wenn die Miete aber erst vor 1,5 Jahren zuletzt erhöht wurde, darf die Erhöhung nicht 20 % betragen, da die Kappungsgrenze über drei Jahre gilt. Sind 100 Euro Mieterhöhung zulässig? Ob eine Mieterhöhung von 100 Euro zulässig ist, hängt von der Ausgangsmiete ab: Bei einer niedrigen Miete von 400 Euro entspricht das einer Erhöhung von 25 % – das wäre oft nicht zulässig wegen der Kappungsgrenze. Bei einer Miete von 1.000 Euro sind 100 Euro Erhöhung nur 10 % und somit meist unproblematisch, wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind. Sonderfall: Staffelmiete und Indexmiete Neben den üblichen Mieterhöhungen gibt es noch: Staffelmiete: Die Miete steigt in festgelegten Schritten zu bestimmten Zeitpunkten. Hier gelten keine Kappungsgrenzen, aber die Erhöhung muss vertraglich vereinbart sein. Indexmiete: Die Miete wird an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Die Mieterhöhung erfolgt automatisch bei Veränderung des Index. Fazit: Wie oft darf die Miete erhöht werden? Eine Miete darf in der Regel nur alle 15 Monate erhöht werden. Zwischen zwei Erhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen. Die Erhöhung darf innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 % betragen (Kappungsgrenze). Nach Modernisierungen kann die Miete zusätzlich steigen. Eine Mieterhöhung muss schriftlich angekündigt und begründet werden. Share
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