Von Immo Elite Redaktion - Danijela Teilen Teilen Steht der Ruhestand vor der Tür, ist dieser Umstand für viele Mitbürger mit einem mulmigen Gefühl verbunden. Zwar besteht die Aussicht auf mehr Freizeit und Lebensqualität. Allerdings fehlt es vielen angehenden Rentnern an der notwendigen finanziellen Elastizität, um den Ruhestand in vollen Zügen genießen zu können. Glück haben Menschen, denen es im langen Arbeitsleben gelungen ist, eine Wohnimmobilie zu erwerben und abzubezahlen. Seit einiger Zeit ist es durch Teilverkaufsmodelle möglich, bis zu 50 Prozent der eigenen Immobilie an ein spezialisiertes Unternehmen wie die Deutsche Teilkauf zu veräußern. Die Besonderheit bei dieser Lösung ist die Tatsache, dass die Eigentümer nicht nur ihre Liquidität entscheidend erhöhen. Sie bleiben auch weiterhin zuhause wohnen und erhalten ein uneingeschränktes Wohn- und Nutzungsrecht für die Immobilie. Was ist ein Immobilien-Teilverkauf? Ein Teilverkauf ist erst seit 2018 möglich. Seitdem können Eigentümer von Immobilien bis zur Hälfte ihres Hauses oder ihrer Eigentumswohnung verkaufen. Dadurch wird die Liquidität der Teilverkäufer erhöht. Der stille Miteigentümer stellt dabei die Gelder bereit und gewährt den bisherigen alleinigen Eigentümern ein Nießbrauchrecht, welches rechtssicher ins Grundbuch eingetragen wird. Außerdem kann die Immobilie weiterhin nach dem Gusto der Teilverkäufer genutzt werden. Dieser Umstand bedeutet beispielsweise, dass Mieteinnahmen auch zukünftig auf das Konto der Teilverkäufer fließen. Um in den Genuss der finanziellen Mittel und der weitreichenden Rechte zu kommen, zahlt der Eigentümer an den Teilkäufer ein monatliches Nutzungsentgelt. Weiterführende Informationen finden Interessierte unter deutsche-teilkauf.de. Für wen ist ein Immobilien-Teilverkauf geeignet? Aus demografischen Gründen steht ein Großteil der älteren Bevölkerungsgruppe hierzulande vor einem Problem. Den immer weiter steigenden Zahlen an Ruheständlern steht eine schwindende Zahl von Erwerbstätigen gegenüber, die nach den Regelungen des Generationenvertrags für das Altersruhegeld der aktuellen Ruheständler aufkommen müssen. Dass der Kuchen immer kleiner wird, merken die betroffenen Senioren auch an ihrem Geldbeutel. Daher richtet sich der Teilverkauf vornehmlich an Menschen ab dem 55. Lebensjahr, die zwar über eine Immobilie verfügen, denen es aber an finanzieller Elastizität fehlt. Sie profitieren dabei von einem enormen Zufluss an liquiden Mitteln, behalten die Entscheidungshoheit und müssen nicht umziehen. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Ein Teilverkauf setzt wenige Bedingungen voraus. Die Wunschauszahlung muss mindestens 100.000 Euro betragen, für maximal 50 Prozent der Immobilie. Die Immobilie muss also einen Marktwert von mindestens 200.000 Euro haben. Außerdem wird in den meisten Fällen vorausgesetzt, dass die Liegenschaft ohne Belastung daherkommt. Die Vorteile des Teilverkaufsmodells Die Vorteile des Modells liegen auf der Hand: Die Eigentümer bleiben zuhause wohnen. Teilverkäufer verschaffen sich einen finanziellen Spielraum. Die Entscheidungshoheit liegt weiterhin in den Händen der bisherigen Eigentümer. In der Regel übernehmen die Anbieter die Kosten für die notwendigen Gutachten. Auch in Zukunft kann von Wertsteigerungen profitiert werden. Anbieter wie die Deutsche Teilkauf beteiligen sich an den Kosten für notwendig gewordene energetische Sanierungen. Möglichen Erben wird ein Erstankaufsrecht über den veräußerten Teil der Immobilie zugesprochen. Sollte es in Zukunft zu einem Gesamtverkauf kommen, stehen die Anbieter mit Rat und Tat zur Verfügung. Der Ablauf eines Immobilien-Teilverkaufs Der Ablauf eines Teilverkaufs beginnt mit der Recherche der Eigentümer nach einem geeigneten Anbieter. Ist ein solcher gefunden, tritt der interessierte Teilverkäufer mit diesem telefonisch oder über dessen Webauftritt in Kontakt. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch wird der Kapitalbedarf ermittelt, woraufhin das Unternehmen mit einem unverbindlichen Angebot antwortet. Nun ist es an der Zeit, den Marktwert der Immobilie zu bestimmen. Dazu wird ein unabhängiges Gutachten angefertigt. Liegt das Ergebnis vor, erstellt der Anbieter ein neues Angebot. Dieses besitzt jetzt verbindlichen Charakter. Ist der Teilverkäufer weiter interessiert, arbeitet ein Notar einen Kaufvertrag aus, der beiden Parteien zur Ansicht vorgelegt wird. Sind sich Teilverkäufer und Teilkäufer einig, kann der Kaufvertrag unter notarieller Aufsicht signiert werden. Das Nießbrauchrecht wird ins Grundbuch eingetragen und der Teilkäufer zahlt die vereinbarte Wunschauszahlung aus. Share
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