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Welche Steuer Sie beim Hausverkauf und ähnlichen Verkäufen erwartet

Möchten Sie erfahren und sich darüber informieren, welche Steuer Sie beim Hausverkauf erwartet? Oder möchten Sie wissen, was es mit der 10-Jahresfrist bei Immobilien auf sich hat? Wann der Immobilienverkauf steuerfrei ist und was die Spekulationssteuer beim Haus ist, erfahren Sie ebenfalls.

Welche Steuer bei Hausverkauf beziehungsweise welche Steuer bei Wohnungsverkauf ist zu zahlen?

Alle Gewinne, die aus privaten Verkäufen stammen, müssen gemäß dem ESG versteuert werden. Ob das aber bei Ihnen tatsächlich so ist, bestimmt immer der individuelle Fall.

Damit Sie das in Erfahrung bringen können, müssen Sie sich zwei Fragen beantworten.

Zum einen, wie lange Sie die Immobilien schon besitzen, die Sie verkaufen möchten, zum anderen, ob Sie mehr als eine Immobilie innerhalb kurzer Zeit veräußern möchten.

Steuer beim Hausverkauf oder Steuer beim Wohnungsverkauf muss immer dann nicht gezahlt werden, wenn Sie keine Gewinne erzielen können.

Erwirtschaften Sie jedoch Gewinne beim Hausverkauf, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diesen Gewinn in der Einkommenssteuererklärung anzugeben, und zwar beim Punkt „sonstige Einkünfte“.

Es gibt zwei Steuerarten, die beim Hausverkauf fällig werden können.

Dabei handelt es sich um die Spekulationssteuer beim Haus oder um die Gewerbesteuer. Erfahren Sie nun mehr über die Steuer beim Grundstücksverkauf.

Welche Steuer beim Grundstücksverkauf zahlbar ist

Welche Steuer beim Grundstücksverkauf

Ehe Sie ein Grundstück verkaufen, müssen Sie die Fristen beachten. Ebenso müssen Sie prüfen lassen, ob und welche Steuern zu zahlen sind.

Wenn Sie ein Grundstück geerbt haben, wird die Steuer auf der Grundlage des Verwandtschaftsverhältnisses berechnet. Falls der Wert des Grundstücks unter 75.000 Euro liegt, müssen Sie nur sieben Prozent Steuern zahlen, sofern Sie der Steuerklasse 1 angehören.

Beim selben Wert müssen Erben aber 30 Prozent Steuern zahlen, wenn sie nicht verwandt sind.

Grundstücke mit einem Wert in Höhe von maximal 600.000 Euro werden von 15 bis 30 Prozent versteuert. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, sind alle Erbnehmer verpflichtet, zusammen darüber zu entscheiden.

10-Jahresfrist bei Immobilien – was müssen Sie beachten?

10 jahresfrist bei Immobilien

Beim Hausverkauf müssen Sie die Frage klären, ob ein Gewinn möglich ist und ob dieser versteuert werden muss. Grundsätzlich muss diese Frage mit Ja beantwortet werden.

Das gilt nicht nur für Häuser, sondern auch für Wohnungen. Hier kommt die sogenannte Spekulationsfrist beim Hausverkauf ins Spiel. Die 10-Jahresfrist bei Immobilien kommt zum Tragen.

Für Sie bedeutet das, dass Sie den möglichen Gewinn durch den Immobilienverkauf nicht versteuern müssen, wenn der Zeitraum zwischen Kauf oder Bau und dem Verkauf mindestens zehn Jahre beträgt.

Dabei ist das Datum der Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar maßgeblich.

Steuern sind also nicht zu zahlen, wenn die Spekulationsfrist schon abgelaufen ist. Auch dann nicht, wenn Sie selber im Haus oder in der Wohnung gelebt haben.

Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei?

Immobilienverkauf steuerfrei

Es gibt Ausnahmen bezüglich der Spekulationsfrist. Sofern Sie den Wohnraum selber genutzt haben, können Sie die Immobilie ohne Steuern zahlen zu müssen verkaufen.

Das heißt für Sie, dass Sie, wenn Sie selber im Verkaufsjahr und den zwei Jahren zuvor dort gelebt haben, müssen Sie den Gewinn durch den Immobilienverkauf nicht versteuern.

Auf der anderen Seite heißt das für Sie aber, dass Sie beim Verkauf und Gewinn Steuern zahlen müssen, wenn Sie Haus oder Wohnung vermietet haben, und zwar innerhalb der 10-Jahresfrist bei Immobilien.

Deshalb ist es empfehlenswert, eine Immobilie mit zu erwartendem Gewinn erst dann zu verkaufen, wenn die Frist bereits abgelaufen ist.

Was ist die Spekulationssteuer beim Haus?

Spekulationssteuer beim Haus

Möchten Sie eine Immobilie verkaufen, wird für den Gewinn Steuer fällig, sofern der Zeitraum zwischen dem Kauf und dem Verkauf unter zehn Jahren liegt und Sie das Haus oder die Wohnung nicht länger als zehn Jahre besitzen.

Deshalb wird diese Besteuerungsart auch als Spekulationssteuer bezeichnet. Warum?

Weil Veräußerungen, die kurz nach dem Kauf erfolgen, vermuten lassen, dass der Verkäufer Gewinne damit erzielen möchte. Ob Sie die Spekulationssteuer beim Haus wirklich zahlen müssen, wird von der Nutzungsart beeinflusst, nämlich ob Sie die Immobilie selber bewohnt oder vermietet haben.

Diese Spekulationsfrist müssen Sie allerdings nur beachten, wenn Sie private Immobilien verkaufen.

Handelt es sich um eine Immobilie aus dem Betriebsvermögen, müssen Sie den Verkaufsgewinn grundsätzlich versteuern. Die Pflicht zur Versteuerung der Gewinne aus privaten Verkaufsgeschäften von Immobilien ist im Einkommenssteuergesetz hinterlegt.

Wann ist die Spekulationssteuer beim Haus fällig?

Meistens ist es so, dass die Gewinne durch Immobilienverkäufe im Sinne der Spekulationssteuer versteuert werden müssen. Hier gibt es jedoch eine Voraussetzung.

Die Immobilie darf nicht länger als zehn Jahre Ihnen gehören.

Per Gesetz gibt es dafür aber Ausnahmen. Das erlaubt Ihnen, Steuer beim Hausverkauf zu sparen. Welche Ausnahmen das sind und was Sie beachten müssen, haben Sie bereits im Ratgeber erfahren.

Sobald Sie die Immobilie selber bewohnt haben, werden beim Verkauf vor dem Ablauf der zehn Jahre keine Steuern erhoben. Sie sparen also Geld, wenn Sie das Haus oder die Wohnung im Veräußerungsjahr und den beiden vorherigen Jahren selber genutzt haben.

Das ist auch dann möglich, wenn Sie eine Immobilie veräußern möchten, in der vorher Ihre Kinder gelebt haben. Mit einer Einschränkung. Diese müssen noch berechtigt sein, Kindergeld zu erhalten.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Die Steuer, die das Finanzamt beim Immobilienverkauf erhebt, ist kein fixer Betrag. Deren Höhe wird von Ihrer Steuerklasse und der Höhe des Spekulationsgewinns beeinflusst.

Die Höhe des Spekulationsgewinns ist die Differenz zwischen dem Preis, den Sie beim Kauf bezahlt haben und dem Erlös durch den Verkauf.

Zu den Anschaffungskosten kommen noch die Kaufnebenkosten, wie etwa die Grunderwerbssteuer. Darüber hinaus ebenfalls Maklergebühren und ähnliche Kosten.

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